Sanktionen im Jugendstrafrecht sollen einen erzieherischen Charakter haben. Welche positiven Auswirkungen das haben kann, zeigte sich jetzt bei der Strafverhandlung eines 19-jährigen Radevormwalders. Bei einer vorherigen Verhandlung am Wipperfürther Amtsgericht vor einigen Monaten war er mit 60 Sozialstunden verwarnt worden.
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